Sanierung alter Wärmedämm-Verbundsysteme
Auch Wärmedämm-Verbundsysteme unterliegen einer normalen Verwitterung und Abnutzung. Bei ausreichend dicken Wärmedämmplatten mit oberflächigen Schäden wie z. B. Abplatzungen und/ oder Rissbildungen in der Armierungsschicht und/ oder im Oberputz reicht in der Regel eine Renovierung. Hierzu werden die geschädigte Armierungsschicht und/ oder der Oberputz bis zu den Dämmplatten entfernt und durch eine neue Armierung und Schlussbeschichtung ersetzt. Ist eine ausreichende Tragfähigkeit der alten Armierungsschicht und/ oder der Schlussbeschichtung gegeben, kann die Oberfläche auch überarbeitet werden.
Über die Renovierungszyklen von Wärmedämm-Verbundsysteme gibt es unterschiedliche Aussagen. Als relativ sicher gelten Zyklen von ca. 35 Jahren. Allerdings basieren diese Angaben auf Versuchen älterer WDVS in den 90-er Jahren. Seitdem haben sich Wärmedämm-Verbundsysteme technisch weiter entwickelt und wurden weiter optimiert, so dass Renovierungszyklen von über 40 bis 50 Jahren auch nicht ausgeschlossen werden.
Neben den ungedämmten Mauerwerken gibt es zunehmend auch Gebäude, die bereits ein altes Wärmedämm-Verbundsystem der 1. und 2. Kategorie (WSVO I bis II) besitzen. Diese müssen auch energetisch saniert werden, selbst wenn die WDVS keine Schäden aufweisen. Hierfür hat sich in den letzten Jahren ein neues Marktsegment entwickelt – das Aufbringen eines neuen Wärmedämm-Verbundsystems auf ein altes WDVS. Einen entsprechenden Zustand des Altsystems vorausgesetzt, kann es aufgedoppelt, d. h. mit einer zusätzlichen Dämmschicht versehen, werden. Das alte WDVS muss also nicht abgerissen und entsorgt werden. Wichtigste Beurteilungsgröße ist die Standsicherheit des vorhandenen Dämmsystem, die Trag- und Klebefähigkeit der alten Systemoberfläche.
