Nachträgliche Horizontalabdichtung
Die Ausführung einer nachträglichen Horizontalabdichtung ist eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Altbauinstandsetzung. Sie wird in einem statisch sensiblen Bereich der Fundamentgründung ausgeführt und ist in Deutschland nicht genormt. Damit diese den gewünschten Erfolg hat, sind oftmals zusätzliche flankierende Maßnahmen notwendig, die entweder vor, während oder auch nach der Sanierung durchgeführt müssen. Diese haben ganz unterschiedliche Aufgaben und sollen entweder die Trocknung beschleunigen, auskristallisierende Salze aufnehmen, die Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen oder die notwendige Behaglichkeit schaffen.
Für die nachträgliche Horizontalabdichtung werden grundsätzlich zwei anerkannte Verfahren eingesetzt, die einen ganz unterschiedlichen Ansatz verfolgen, die
- mechanischen Verfahren und
- Injektionen (vielfach auch als Injektage bezeichnet).
Bei den mechanischen Verfahren werden nachträglich Abdichtungsschichten eingebracht, die in ihrer Funktion einer Bauwerksabdichtung nach DIN 18195, also wie bei einem Neubaustandard, entsprechen. Im Wesentlichen kommen das Chromstahlblechverfahren und das Mauerschneide- oder -sägeverfahren zum Einsatz. Während beim Erstgenannten ein Chromstahlblech in die durchgehende Lagerfuge eingetrieben wird und Mauerwerksdurchtrennung und -abdichtung einen Arbeitsgang darstellt, wird beim Zweitgenannten zunächst das Mauerwerk auf- oder durchgesägt und anschließend abgedichtet. Dem entsprechend wird das Mauerscheide- oder -sägeverfahren auch als zweistufiges Verfahren bezeichnet.
Der Vorteil der mechanischen Verfahren besteht darin, dass eine Abtrocknung des Mauerwerkes oberhalb der Abdichtungsebene sofort nach der Ausführung einsetzt und eine „echte“ Horizontalabdichtung erfolgt, wobei die Betonung auf „Abdichtung“ liegt. Nachteilig ist, dass diese Verfahren nur von außen ausgeführt werden können und einen relativ hohen technologischen Aufwand erfordern, was sich letztendlich auch im Preis niederschlägt. Hinzu kommt, dass diese Verfahren massiv in die Statik eines Gebäudes eingreifen, so dass Gebäude in Hanglage, also bei seitlich angreifenden Kräften, in der Regel nicht ausgeführt werden können. Die Folge wären sonst Kerb- und Spannungsrisse an Öffnungen und dgl.
Im Gegensatz dazu gibt es Injektionsverfahren, die keine Abdichtung im klassischen Sinn darstellen. Über Bohrlöcher werden verschiedene Injektionsmittel in das Mauerwerk eingebracht, die dort auf unterschiedliche Weise die Kapillarität unterbrechen. Entweder werden die Baustoffporen verstopft, die Oberflächen in den Poren hydrophobiert oder Substanzen ausgeschieden und somit der Kapillardurchmesser reduziert. Hierfür stehen ein- und mehrkomponentige, lösemittelhaltige oder -freie, hoch- oder niedrig-viskose, physikalisch trocknende oder chemisch reagierende Injektionsmittel zur Verfügung, die entweder drucklos oder mit Druck injiziert werden. Bei einigen Verfahren darf der Durchfeuchtungsgrad einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen, so dass das Mauerwerk vor der Injektion aufgeheizt bzw. vorgetrocknet werden muss, andere Systeme benötigen gerade einen hohen Durchfeuchtungsgrad, um reagieren zu können. Wiederum Andere sind abhängig vom Versalzungsgrad oder können bei gipshaltigen Mauerwerken nicht eingesetzt werden.
Die Injektion erfolgt entweder über Flaschen oder alternative Vorratsbehälter sowie über Schlag- oder Schraubpacker, Injektionslanzen oder perforierte Schäume und spezielle Dochte. Davon hängt ab, ob das Mauerwerk vor der Injektion ggf. vorinjiziert werden muss und in wieweit während oder nach der Injektion flankierende Maßnahmen notwendig werden oder sinnvoll sind. Neben dem Aufheizen/ Vortrocknen des Mauerwerkes vor der Injektion werden auch Systeme angeboten, bei denen während oder nach der Injektion die thermische Beeinflussung des Mauerwerkes stattfindet. So gesehen haben sich die Injektionsverfahren in den letzten 10 bis 15 Jahren deutlich weiter entwickelt, damit auch hohlräumige, mehrschalige und/ oder Mauerwerke mit einem hohen Durchfeuchtungs- und/ oder Versalzungsgrad injiziert werden können. Einige Injektionssysteme, bestehend aus Injektionsmittel („was wird eingebracht“) und Injektionsverfahren („wie wird es eingebracht“) sind zwischenzeitlich WTA-zertifiziert. Dies bedeutet, dass ihre Wirkung in Abhängigkeit zum Durchfeuchtungsgrad nachgewiesen wird. Mit der „Injektage“ aus den 70- und 80-er Jahre, bei denen einfach Flaschen in Bohrlöcher gesteckt wurden, haben diese Verfahren nichts mehr gemeinsam.
Die vielfach anzutreffende Skepsis, ob und wie diese Verfahren funktionieren, ist sicherlich berechtigt. Allerdings sind nicht funktionierende nachträgliche Horizontalabdichtungen meistens auf Verarbeitungsfehler und/oder die falsche Einschätzung der Schadensursachen und/oder die fehlende Kenntnis über Durchfeuchtungsmechanismen und deren Wechselwirkung zurück zu führen. Mit Letztgenanntem ist z. B. gemeint, dass durchaus durch die Sanierung das eine Problem zwar gelöst, dadurch aber unter Umständen ein anderes Problem geschaffen, wurde. Beliebtes Beispiel hierfür ist, dass durch die nachträgliche Horizontalabdichtung und der dadurch einsetzenden Abtrocknung des Mauerwerkes oberhalb der Abdichtungsebene die gelösten Salze auskristallisieren und auf der Oberfläche als Ausblühung sichtbar werden. Bauherren und Auftraggeber legen dieses „Schadensbild“ dann allzu gerne als Nachweis für „Pfusch am Bau“ aus. Dabei ist gerade dieses Zeichen der Abtrocknung ein Beleg dafür, dass die nachträgliche Horizontalabdichtung funktioniert. Ähnliche Beispiele gibt es noch in Bezug auf Kondensation und Schimmelpilzbildung oder auch der Verlagerung von Durchfeuchtungen bei nicht sachgerechten Teilsanierungen.
Ausgeführt werden Verfahren zur nachträglichen Horizontalabdichtung im Sockelbereich (oberhalb OK Gelände) oder oberhalb des Fundamentes (von innen oder außen). Dies ist abhängig von der Nutzung des Kellers, der Bauart und -weise sowie der Tatsache, ob eine nachträgliche Vertikalabdichtung vorgesehen ist. In jedem Fall muss ein ganzheitliches Abdichtungskonzept erarbeitet werden, da es mit der nachträglichen Horizontalabdichtung allein in der Regel nicht getan ist. Hinzu kommt, dass vielfach die Meinung existiert, dass mit der nachträglichen Horizontalabdichtung die Ursache der Mauerwerksdurchfeuchtung beseitigt wird. Dem ist nicht so, da aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk in fast allen Fällen nur das Symptom für z. B. eine fehlende Vertikalabdichtung ist oder für Leckagen oder für eine nicht ordnungsgemäße Regenentwässerung. Würden die oftmals im Umfeld eines Bauwerks tatsächlichen Ursachen einer Durchfeuchtung konstruktiv gelöst werden, müssten in vielen Fällen gar keine aufwendigen und teuren Horizontalabdichtungen nachträglich eingebracht werden.
Abschließend und der Vollständigkeit wegen sollen noch die so genannten elektro-physikalischen Verfahren genannt werden, da diese in der Praxis doch deutlich öfter anzutreffen sind, als hierfür Berechtigung besteht. Diese alternativen Verfahren werden in aktive und passive Verfahren unterschieden. Des Weiteren werden noch so genannte Schwingkreisverfahren angeboten, die umgangssprachlich unter dem Begriff „Wunderkästchen“ bekannt sind. Eine Gemeinsamkeit verbindet alle diese Verfahren: sie sind weder genormt oder technisch anerkannt. Sie entsprechen auch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und viele Experten sprechen ihnen so gar den Status als Stand der Technik ab. Der Grund hierfür ist eindeutig: in der Fachwelt sind diese Verfahren nicht nur umstritten, sondern werden konsequent abgelehnt. Bei einigen Verfahren liegt so gar der offene Nachweis des Betrugs gegenüber dem Kunden vor. So haben diverse und namhafte Verbraucher- und Informationssendungen im Fernsehen bereits
über diese Verfahren berichtet und vor deren Einsatz gewarnt. Finanzaufsichtsbehörden einiger Bundesländer haben so gar ausdrücklich die Ausschreibung und Ausführung dieser Verfahren bei öffentlichen Bauten untersagt, da Steuergelder nur für Sanierungen ausgegeben werden dürfen, die mit anerkannten Technologien ausgeführt werden. Selbst die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten durch private Bauherren wurde von diesen Behörden abgelehnt. Darauf sollten private Auftraggeber und Bauherren achten.

