Nachträgliche Fassadendämmung
Einleitung
Die energetische Sanierung ist eines der echten Zukunftsthemen im Bau. Steigende Energiekosten, ein höheres Umweltbewusstsein, endliche Ressourcen sowie Themen der Nachhaltigkeit beschäftigen uns mehr denn je. Während dies beim Neubau seit vielen Jahren gesetzlich geregelt ist, liegt das größte Potenzial beim Bauen im Bestand – und hier speziell im Ein- und Zweifamilienhaussegment, das mit weit über 70% in privatem Besitz sind. Politische Rahmenbedingungen und steuerliche Anreize sind hierbei die Hauptgründe für die energetische Sanierung.
Seit 1. Oktober 2009 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Auf den ersten Blick erscheint die deutlichste Veränderung eine Verschärfung des Wärmeschutzes der Außenkonstruktion um 30 Prozent zu sein. Die neuen Werte gelten, wenn ein Bauteil erstmals gebaut, ersetzt oder erneuert wird. Prinzipiell geht es wieder zurück zum so genannten Bauteilverfahren, was besonders bei Teilsanierungen den Ermittlungsaufwand für die Bauteilqualitäten minimiert. Aber auch im Detail bringt die neue EnEV einige Änderungen.
Die EnEV 2009 listet die zulässigen Höchstwerte für den Wärmedurchgang an Außenbauteilen auf. Demnach gelten künftig als maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte):
- 0,24 W/2K (0,45) für Außenwände
- 1,30 W/2K (1,70) für Fenster/ Fenstertüren
- 0,24 W/2K (0,30) für oberste Decken sowie Dach und Dachschrägen
- 0,20 W/2K (0,25) für Flachdächer
- 0,30 W/2K (0,50) für Decke und Wand gegen Erdreich
Verschiedene Wärmedämm-Verbundsysteme
Der Anteil der Fassade am Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes wird im Durchschnitt mit 40% angegeben. Wärmedämm-Verbundsysteme – kurz WDVS – sind deshalb eine sehr effiziente Möglichkeit, um im Rahmen der Fassadendämmung die Wärmeverluste stark zu reduzieren. Sie werden in Folge dessen in den nächsten Jahren weiterhin an Bedeutung gewinnen. Mit keiner anderen Bauweise können Optik und Gestaltung mit Technik und Wirtschaftlichkeit so in Einklang gebracht werden. Wärmedämm-Verbundsysteme haben den Vorteil, dass statische Funktion und Wärmedämmung getrennt werden können.
Sie bestehen aus verschiedenen Wärmedämmplatten, die direkt auf den Untergrund geklebt und/ oder gedübelt werden. Die gängigste Dämmplatte besteht aus expandiertem Polystyrol, besser bekannt als Styropor. Dämmplatten aus Mineralwolle werden ebenfalls in Wärmedämm-Verbundsystemen verwendet. Sie sind teurer als Polystyrol. Alternativ werden auch Systeme aus Resol-Hartschaum, Mineralschaum- und Holzfaserdämmplatten, Kork, Schilf und Recyclingpapier angeboten.
Darauf werden, je nach Systemeignung und Zulassung, mineralische oder organisch gebundene Armierungsmassen aufgebracht, in die vollflächig ein Armierungsgewebe eingebettet wird. Abschließend wird eine dekorative Schlussbeschichtung aufgebracht. In der Regel kommt hierfür ein Oberputz zum Einsatz. Alternativ wird die Oberfläche mit einer keramischen Bekleidung o. ä. ausgeführt. Alle Schichten sind untereinander und mit dem Untergrund fest verbunden.

Um die gewünschten bauphysikalischen Werte und die Dauerhaftigkeit des Systems sicher zu stellen, dürfen als Einzelkomponenten nur aufeinander abgestimmte und im jeweiligen Systemaufbau geprüfte Materialien eines Herstellers angewendet werden. Allgemeine Angaben hierzu finden sich in DIN V 18 559; bei der Anwendung sind zahlreiche spezielle Qualitätsrichtlinien, technische Hinweise, Verordnungen und Normen zu beachten.
Als kritischer Bereich bei Wärmedämm-Verbundsysteme sind aus Gründen der Durchfeuchtung Anschlüsse und Durchdringungen wie Fensterbänke und dgl. zu nennen, aus energetischer Sicht ist der untere Abschluss besonders kritisch. Endet das Wärmedämm-Verbundsystem bereits auf Höhe der Kellerdecke, so bleibt die Decke als auskühlende Wärmebrücke erhalten. Es empfiehlt sich deshalb, den Dämmstoff bis zu 50 cm in das Erdreich hinein zu verlegen. Dies muss natürlich bei der Planung und Ausschreibung sowie Materialauswahl berücksichtigt werden – nicht alle Stoffe sind auch für den erdberührten Bereich zugelassen.
