Hausschwammsanierung
Bei der Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung trifft man nicht selten auf den Echten Hausschwamm und seine Art-Verwandten. Diese Pilze werden auch als Hausfäulen bezeichnet und gehören zu der Gruppe der Holzschädlinge. Zu den Holzschädlingen werden darüber hinaus auch bestimmte Insekten- und Bakterienarten gezählt. Ihnen gemeinsam ist, dass sie das Holz durch Nahrungsaufnahme und Stoffwechsel sowie durch das Nutzen als Brutplatz zerstören. Bei den holzzerstörenden Pilze wird nach dem so genannten Abbautyp zwischen der Braunfäule (Abbau der Zellulose), Weißfäule (Abbau des Lignins) und Moder- oder Simultanfäule unterschieden.
Die Braunfäule zerstört zunächst die Zellulose und Hemizellulose aus der Holzsubstanz. Die Hauptbestandteile des Holzes sind helle und dunkle Substanzen. Da Zellulose zu den hellen zählt, bleiben die bräunlichen Substanzen zurück. Entsprechend verfärbt sich das befallene Holz dunkel bis braun und es werden Risse sichtbar, die längs, radial und tangential verlaufen (wie im verkohlten Holz). Dieses Erscheinungsbild wird auch als „Würfelbruch“ bezeichnet und führte zu der Bezeichnung Destruktionsfäule. Im fortgeschrittenen Stadium lässt sich das Holz zwischen den Fingern ohne großen Aufwand zerreiben. Dieser Würfelbruch kann Ausmaße von sehr kleinen Würfeln in einer Größe von ca. 0,5 cm bis zu größeren Würfeln von mehreren Zentimetern Kantenlänge annehmen.
Die Weißfäule dagegen wird durch Pilze verursacht, die vorzugsweise das Lignin angreifen bzw. abbauen (Korrosionsfäule). Das Zellgerüst des Holzes bleibt erhalten und es tritt ein Festigkeitsabfall auf. Einige Pilze greifen aber auch beide Holzbestandteile gleichzeitig an und werden deshalb als Simultanfäule bezeichnet. Bei Befall mit diesen Pilzen zerfällt das Holz längsfaserig.
Braunfäule (Destruktionsfäule) und Weißfäule (Korrosionsfäule) sind überwiegend in alten Holzbalkendecken anzutreffen, wobei die Tragbalken unter Nassräumen wie Bädern, Küchen und Waschräumen besonders gefährdet sind. Einhergehend mit der über Jahre oder Jahrzehnte dauernden Fäulnis ist in der Regel eine erhöhte Holzfeuchtigkeit an der betroffenen Stelle festzustellen. Da in diesem Bereich eine verstärkte Durchbiegung der Balken infolge der Verrottung auftreten kann, wurden in der Vergangenheit gelegentlich Aufdoppelungen durchgeführt. Werden derartige Aufdoppelungen bei der Aufnahme eines Holzfußbodens festgestellt, könnte dies einen Hinweis für den Sachverständigen darstellen. In der Mitte einer Holzbalkendecke sind Holzbalken in der Regel nur dadurch gefährdet, dass die für Holzbalkendecken unvermeidliche Durchbiegung das Putzwasser in der Mitte der Decke zusammen laufen und durch den Dielenfußboden in die Balken sickern lässt. Der Fäulnisprozess wird dadurch permanent aufrecht erhalten.
Neben diesen Feuchtequellen in Form von Nasszellen bilden auch Holzbalkenköpfe oder Holzbalkone an der Wetterseite, jahrelang tropfende Heizkörperventile, das nachträgliche Aufbringen von diffusionsdichten Fußbodenbelägen und die Störung des ursprünglichen Feuchtegleichgewichtes durch den nachträglichen Einbau einer Fußbodenheizung eine ernst zu nehmende Quelle für das Auftreten von Fäulnis. Der nachträgliche Einbau von Heizungen verändert die Holzfeuchtigkeit unter Umständen bis zu 10%, sodass ein extremes Schwinden die Folge ist. Bei durch Fäulnis leicht angegriffenen Balkenköpfen kann in diesem Fall am Auflager zum Mauerwerk ein Zerfallen des Holzes beobachtet werden.
Deckend gestrichene Holzteile (z. B. Türrahmen, Fußleisten, Wandbekleidungen und dgl.) weisen bei einem Befall anfangs Blasenbildungen und feine Kreuz- und Querrisse sowie später eine wellige Oberfläche auf, die bei trockenem Holz charakteristisch aufgewölbt ist. Mit einem spitzen Gegenstand lässt sich derartiges Holz leicht in seiner ganzen Stärke durchstoßen.
Der Echte Hausschwamm hat auch im Bürgerlichen Gesetzbuch seinen Platz gefunden. So werden in § 433 und 434 BGB (vertragliche Hauptpflichten/ Kauf und Sachmangel) geregelt, dass bei dem Kauf einer Immobilie ein Fäulnisbefall anzuzeigen ist. Als Mangel gelten hierbei das Vorliegen von Schwamm, Schwammverdacht oder sonstigem Fäulnisbefall. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Echten Hausschwamm und anderen Hausfäulen (z. B. bei Kauf und Verkauf von Immobilien, Versicherungsfälle etc.) spielt in der Regel die Frage des Befallsalters eine entscheidende Rolle.
Die Bauordnungen einiger Bundesländer (z. B. Sachsen und Thüringen) sehen beim Echten Hausschwamm (und anderer Hausfäulen) eine Meldepflicht und eine sofortige Bekämpfung bzw. Beseitigung vor. Vor einer Schwammsanierung sind am Bauwerk fachkompetente und sachgerechte Voruntersuchungen z. B. durch einen Sachverständigen für Holzschutz durchzuführen, die durch ergänzende Laboruntersuchungen unterstützt werden sollten. Mit der Bestimmung der Pilzart können z. B. Holzforschungsinstitute, staatliche Material-Prüfanstalten oder einige Hersteller von Holzschutzmitteln beauftragt werden. Bei der Probenahme zur Bestimmung der Schwammart ist darauf zu achten, dass dem Labor möglichst lufttrockene Materialproben zur Verfügung gestellt werden. Sind der Pilz oder die pilzbefallenen Proben bei der Entnahme feucht, sollten sie vor dem Versand getrocknet werden. Im anderen Fall sind die frischen Fruchtkörper und/ oder das Myzel in feuchtedurchlässiger Verpackung zu versenden. Geeignet hierfür sind Kartons, die mit Zeitungs- oder Packpapier ausgefüllt werden. Völlig ungeeignet sind luftdichte Verpackungen wie Gläser, Büchsen, Blechdosen, Plastikbeutel und Folien, da frische Pilzproben bei Luftabschluss sehr schnell in Fäulnis übergehen. Beim Versand ist auf kurze Transportwege zu achten, da frische Fruchtkörper schnell von Bakterien zersetzt werden.
Die Ermittlung der Hausfäuleart und/ oder der durch diese verursachten Bauschäden erfolgt zunächst makroskopisch, d. h. durch Bestimmung der Fruchtkörper sowie durch Begutachtung des unmittelbaren Umfeldes. Können durch die makroskopischen Ermittlungen keine eindeutigen Aussagen getroffen werden, sind mikroskopische Untersuchungen/ Bestimmungen erforderlich. Wichtige mikroskopische Merkmale ergeben sich aus der Untersuchung von Sporen, Substratmyzel, Fruchtkörper, Strängen und Oberflächenmyzel.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass an einem Schwammbefall und den daraus abgeleiteten Schäden an der Bausubstanz auch mehrere Pilzarten beteiligt sein können, sodass die Probenahme sachgerecht und mit der gebotenen Fachkompetenz durchzuführen ist. Denn die einzelnen Hausfäulen kommen in situ selten als Reinkultur vor. Gerade der Echte Hausschwamm wird häufig zusammen mit dem Braunen Kellerschwamm vorgefunden. Bei der Bewertung von Voruntersuchungen ist eine Einschränkung insofern notwendig, dass diese hinsichtlich der Feststellung des Befallsumfanges bzw. des erforderlichen Sanierungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten häufig nur Teilbefunde bzw. eine grobe Schätzung liefern können. Aufgrund der versteckten Lebensweise des Pilzes kann das gesamte Ausmaß des Schwammbefalls oft erst nach dem Entfernen bzw. Öffnen des Putzes, der Fliesen, des Bodenbelages, der befallenen Wand- und Deckenbekleidungen, der Wand- und Deckenkonstruktionen, der Fußbodenbretter und Fußleisten, der Türstöcke und ggf. nach weiteren notwendigen Teilentkernungsarbeiten beurteilt werden. Diese Maßnahmen können jedoch aus Kosten- und/ oder nutzungstechnischen sowie sonstigen Gründen im notwendigen Umfang im Rahmen einer Holzschwammdiagnostik in der Regel nicht durchgeführt werden.
Zu den bekämpfenden Maßnahmen gehören die chemischen Verfahren, die an der Oberfläche geflutet oder geschäumt bzw. im Mauerwerksquerschnitt injiziert werden. Für tragende und aussteifende Holzbauteile dürfen nur zugelassene Holzschutzmittel mit Prüfzeugnis verwendet werden. Weiterhin gelten die Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV), die Biozid-Richtlinie, die DIN 68800 Teile 1 bis 4 sowie das WTA-Merkblatt 1-2-05/D Der Echte Hausschwamm.