Bekämpfender Holzschutz
Die Bekämpfung von pflanzlichen und tierischen Holzschädlingen wird in den vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz unterschieden. Diese ist im Wesentlichen in der DIN 68 800 geregelt. Im Gegensatz zu den Teilen 2 und 3 der Norm (vorbeugende Holzschutzmaßnahmen) ist Teil 4 (bekämpfende Holzschutzmaßnahmen) nicht bauaufsichtlich eingeführt und hat infolgedessen keine Gesetzeskraft. Die Empfehlungen gelten allerdings als allgemein anerkannte Regeln der Technik. So ist im Teil 4 die Bekämpfung eines mikrobiellen Befalls (Pilze und/ oder holzzerstörende Insekten) vorgeschrieben, wenn tragende und/ oder aussteifende Bauteile davon betroffen sind. Voraussetzung für Maßnahmen des bekämpfenden Holzschutzes ist "… die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige." Durchgeführt werden in der Regel chemische Maßnahmen (mit Holzschutzmitteln) oder auch alternative Verfahren, z. B. Heißluftbehandlung. Bei allen Maßnahmen an tragenden und aussteifenden Holzbauteilen ist ein beratender Ingenieur/ Statiker hinzu zu ziehen, der die Standsicherheit und Tragfähigkeit prüft.
Vor der Bekämpfung sind die verschiedenen Maßnahmen genau abzuwägen. So sind neben dem kompletten Austausch der befallenen Holzbauteile oder einer chemischen Bekämpfung oder alternativ dem Einsatz des Heißluftverfahren auch mehrere Verfahren parallel einsetzbar. So genannte Begasungen sollten die absolute Ausnahme darstellen und sind nur begrenzt einsetzbar.
Beim Einsatz bekämpfender Holzschutzmittel muss auf eine zeitversetzte Wirksamkeit hingewiesen werden. Unter Umständen kann es Jahre dauern, bis ein Befall eingedämmt wird. Ursächlich hierfür sind unterschiedlich wirkende Stoffe. Zu den Holzschutzmitteln mit einer schnellen Wirksamkeit gehören so genannte Kontaktinjektizide (Nervengifte), zu den langsamen Wirkstoffen reine Fraßgifte. Um eine verzögerte Wirkung zu erzielen, werden Holzschutzmittel eingesetzt, direkt in die hormonelle Steuerung des Mikroorganismus einwirken.
Entsprechend der Wirksamkeit und dem Verwendungszweck erhalten die Holzschutzmittel folgende Prüfprädikate (so genannte Gefährdungsklasse):
- Iv: gegen Insekten vorbeugend wirksam
- P: gegen Pilze vorbeugend wirksam (Fäulnisschutz)
- W: auch für Holz, das der ständigen Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht im ständigen Erdkontakt und nicht im ständigen Kontakt mit Wasser
- E: auch für Holz, das extremer Beanspruchung ausgesetzt ist (im ständigen Erdkontakt und/ oder im ständigen Kontakt mit Wasser sowie bei Schmutzablagerungen in Rissen und Fugen)
- Ib: gegen Insekten bekämpfend wirksam
- M: zur Verhinderung des Durchwachsens von Hausschwamm durch Mauerwerk
Holzschutzmittel unterscheiden sich nach ihrer Zusammensetzung, dem Einsatzgebiet, dem Anwendungsverfahren (zum vorbeugenden Schutz oder zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls) oder ihrer Wirksamkeit (z. B. fungizid oder insektizid). Sie werden entweder auf die Holzoberfläche aufgebracht oder mittels Bohrlochinjektion eingebracht. Diese sind gegen Pilze im Holz nur vorbeugend einsetzbar. Die einzige normgerechte Maßnahme zur Bekämpfung von Pilzen im Holz besteht derzeit in der Demontage bzw. im Rückschnitt der befallenen Holzteile. Bei Befall durch holzzerstörende Pilze im Mauerwerk, insbesondere durch den Echten Hausschwamm, werden hingegen chemische Mittel (so genannte „Schwammsperrmittel“) eingesetzt, um den Befall einzudämmen.
Alternativ wird das Heißluftverfahren eingesetzt. Hierbei werden die Holzschädlinge durch Aufheizung befallener Holzbauteile abgetötet (Temperatur oberhalb der Einweißgerinnung). Wichtig ist, dass die hierfür notwendigen Temperaturen (> 55 °C) im gesamten Holzquerschnitt sichergestellt werden.